OLG Frankfurt/Main - 12.02.1981 (20 W 60/81) - DRsp Nr. 1996/17041
OLG Frankfurt/Main, vom 12.02.1981 - Aktenzeichen 20 W 60/81
DRsp Nr. 1996/17041
Hat ein Schuldner Zug-um-Zug gegen Aushändigung von Urkunden zu leisten, die den Gläubiger legitimieren, handelt es sich nicht um die Befriedigung eines selbständigen Gegenanspruchs, sondern um eine besondere Ausgestaltung des Rechts auf Erteilung einer Quittung, das nicht unter die §§ 726, 756, 765ZPO fällt (für die Herausgabe des Klagewechsels nach Art. 50 Abs. 1WG).
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