OLG Frankfurt/Main - 12.10.1984 (21 U 80/81) - DRsp Nr. 1996/17012
OLG Frankfurt/Main, vom 12.10.1984 - Aktenzeichen 21 U 80/81
DRsp Nr. 1996/17012
Wird ein vorläufig vollstreckbares OLG-Urteil in der Revisionsinstanz aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen, so entfällt damit die Veranlassung für eine Sicherheit, die der Schuldner zum Zwecke der Abwendung der Zwangsvollstreckung aus dem OLG-Urteil geleistet hat.
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