OLG Frankfurt/Main - 21.12.1989 (1 U 136/85) - DRsp Nr. 1996/16958
OLG Frankfurt/Main, vom 21.12.1989 - Aktenzeichen 1 U 136/85
DRsp Nr. 1996/16958
Hebt das Revisionsgericht das Urteil des Berufungsgerichts, welches das für vorläufig vollstreckbar erklärte Urteil der ersten Instanz aufgehoben hatte , seinerseits auf und verweist es den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurück, so lebt die vorläufige Vollstreckbarkeit des erstinstanzlichen Urteils wieder auf.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.