OLG Frankfurt/Main vom 30.09.1988
10 W 23/88
Normen:
BGB § 648 ; ZPO § 942 ;
Fundstellen:
BauR 1989, 644

OLG Frankfurt/Main - 30.09.1988 (10 W 23/88) - DRsp Nr. 1996/16971

OLG Frankfurt/Main, vom 30.09.1988 - Aktenzeichen 10 W 23/88

DRsp Nr. 1996/16971

Dem Bauherrn sind die Kosten des Einstweiligenverfügungsverfahrens, das auf die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshypothek gerichtet ist, auch dann aufzuerlegen, wenn er nicht zur Eintragungsbewilligung aufgefordert wurde und er sich auch nicht im Verzug befunden hat.

Normenkette:

BGB § 648 ; ZPO § 942 ;

Hinweise: