OLG Hamburg - 26.04.1982 (6 U 205/82) - DRsp Nr. 1996/17145
OLG Hamburg, vom 26.04.1982 - Aktenzeichen 6 U 205/82
DRsp Nr. 1996/17145
Ist die Zwangsvollstreckung bereits beendet oder hat der Schuldner zur Abwendung der Zwangsvollstreckung bereits freiwillig geleistet, so fehlt das Rechtsschutzinteresse, weil eine Änderung des Ausspruches zur vorläufigen Vollstreckbarkeit die beendete Zwangsvollstreckung auch nicht mehr beeinflussen kann.
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