KG - 14.09.1982 (1 W 3321/81)
Die vollstreckbare Ausfertigung der Urkunden des Jugendamts nach § 59 Abs. 1 Nr. 3 und 4 KJHG erteilt der Beamte oder auch Angestellte derjenigen Behörde, der auch zur Aufnahme derartiger Urkunden befugt ist, § 60 Abs. [...]