SchlHOLG - 20.01.1982 (12 UF 162/81) - DRsp Nr. 1996/17888
SchlHOLG, vom 20.01.1982 - Aktenzeichen 12 UF 162/81
DRsp Nr. 1996/17888
Für vorläufig vollstreckbar zu erklären sind Urteile über Unterhalt und Zugewinnausgleich dann, wenn das Verfahren insoweit vom Scheidungsverfahren abgetrennt worden ist.
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