OLG Hamm - 10.11.1976 (8 U 218/76) - DRsp Nr. 1996/17287
OLG Hamm, vom 10.11.1976 - Aktenzeichen 8 U 218/76
DRsp Nr. 1996/17287
Als »die Veräußerung hindernde Rechte« kommen das Eigentum, andere dingliche Rechte und gegebenenfalls auch relative Rechte in Betracht, wenn sie bewirken, daß der Gegenstand nicht zum Schuldnervermögen gehört.
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