OLG Hamm - 15.11.1988 (21 U 124/88) - DRsp Nr. 1996/17198
OLG Hamm, vom 15.11.1988 - Aktenzeichen 21 U 124/88
DRsp Nr. 1996/17198
Wird mit der Vollstreckungsabwehrklage die Aufrechnung mit einem Anspruch auf Zahlung eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung geltend gemacht, kommt es für die Präklusion nicht darauf an, wann objektiv der Verzug hätte herbeigeführt werden können, sondern auf den Zeitpunkt des Verzugseintritts.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.