Der Beschwerdeführer ist durch Urteil des Berufungsgerichts in Gent/Belgien vom 27. Juli 1998 wegen Menschenhandels zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Nach Mitteilung der belgischen Behörden ist dieses Urteil rechtskräftig geworden, nachdem es dem Beschwerdeführer, der sich seit dem 4. August 1999 für das Verfahren 632 Js 453/99 StA Hagen zunächst in Untersuchungshaft und seit dem 8. Februar 2000 in Strafhaft befand, am 21. November 2000 persönlich zugestellt worden ist.
Mit Schreiben vom 5. Juni 2001, gerichtet an das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, hat das belgische Justizministerium um Übernahme der Strafvollstreckung aus dem Berufungsurteil vom 27. Juni 1998 ersucht.
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