OLG Koblenz - 20.08.1985 (2 W 435/85) - DRsp Nr. 1996/17433
OLG Koblenz, vom 20.08.1985 - Aktenzeichen 2 W 435/85
DRsp Nr. 1996/17433
Die Entscheidung über den Antrag auf Erlaß einer Durchsuchungsanordnung ist als gerichtliche Entscheidung nicht mit der Erinnerung (§ 766ZPO), sondern mit der sofortigen Beschwerde (§ 793ZPO) anfechtbar.
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