OLG Koblenz vom 20.12.1985
4 W 506/85
Normen:
ZVG § 81Abs.2, § 85 a Abs.1, Abs.3;
Fundstellen:
DRsp IV(436)78b
Rpfleger 1986, 233

OLG Koblenz - 20.12.1985 (4 W 506/85) - DRsp Nr. 1992/9459

OLG Koblenz, vom 20.12.1985 - Aktenzeichen 4 W 506/85

DRsp Nr. 1992/9459

b. Zuschlagsversagung im Falle eines nicht zur Befriedigung aus dem Grundstück berechtigten Meistbietenden mit einem weniger als die Hälfte des Grundstückswertes betragenden Gebot auch dann, wenn er die Rechte aus dem Meistgebot an einen dinglich Befriedigungsberechtigten, der sich bei eigenem Meistgebot auf die Sonderregelung des § 85 a Abs. 3 berufen könnte, abgetreten hat.

Normenkette:

ZVG § 81Abs.2, § 85 a Abs.1, Abs.3;

M. hatte im Versteigerungstermin das Meistgebot abgegeben; es betrug 40 000 DM, der Verkehrswert des Grundstücks 450 000 DM. M. trat seine Rechte aus dem Meistgebot an Frau S. ab. Diese war Inhaberin einer voll ausgefallenen Hypothek von 200 000 DM. Sie erhielt den Zuschlag nach § 85 a Abs. 3 ZVG. Das LG hat den Beschluß aufgehoben und den Zuschlag versagt, das OLG hat die weitere sofortige Beschwerde zurückgewiesen.