OLG Köln - 28.10.1985 (2 W 153/85) - DRsp Nr. 1992/9744
OLG Köln, vom 28.10.1985 - Aktenzeichen 2 W 153/85
DRsp Nr. 1992/9744
a-b. Keine Unpfändbarkeit des Kraftfahrzeugs eines nicht erwerbstätigen behinderten Schuldners nach Nr. 12 (kein »notwendiges Hilfsmittel«);(b) zulässige Austauschpfändung (analog Abs. 1) für den Fall, daß dem Gläubiger der Zugriff Ä wegen rechtskräftiger Bejahung der Unpfändbarkeit Ä verwehrt ist.
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