OLG Köln - 28.11.1986 (20 U 46/86) - DRsp Nr. 1996/17508
OLG Köln, vom 28.11.1986 - Aktenzeichen 20 U 46/86
DRsp Nr. 1996/17508
Die zur Abwendung der Sicherungsvollstreckung des Gläubigers (§ 720 aZPO) gegebene Bankbürgschaft sichert nicht nur den Verzögerungsschaden, sondern den für vorläufig vollstreckbar erklärten Anspruch selbst.
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