OLG Nürnberg - Urteil vom 20.11.1984 (3 U 2485/84) - DRsp Nr. 1998/11249
OLG Nürnberg, Urteil vom 20.11.1984 - Aktenzeichen 3 U 2485/84
DRsp Nr. 1998/11249
»"Die Zwangsvollstreckung aus Titeln, die auf § 1 Abs. 1 PrAngVO beruhen", ist unzulässig; ihr kann auch im Verfügungsverfahren mit der Vollstreckungsabwehrklage begegnet werden.«
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