OLG Saarbrücken - 03.07.1985 (1 W 7/85) - DRsp Nr. 1996/17745
OLG Saarbrücken, vom 03.07.1985 - Aktenzeichen 1 W 7/85
DRsp Nr. 1996/17745
Wird aus einem Urteil auf Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen, das gegen eine GmbH in Gründung ergangen ist, gemäß § 890ZPO vollstreckt, so bedarf es keiner Umschreibung des Titels, wenn die GmbH zwischenzeitlich ins Handelsregister eingetragen worden ist.
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