Gegen eine im Güterstand der Gütergemeinschaft mit gemeinsamer Verwaltung des Gesamtguts lebende Ehefrau (Kl.) war ein Kostentitel (rechtskräftiges Urteil) ergangen. Die bekl. Gläubigerin, die in das Gesamtgut vollstrecken möchte, hat beantragt, den Titel dahin umzuschreiben, daß neben der Kl. auch deren Ehemann die Kosten zu tragen hat.
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