OLG Zweibrücken - Beschluß vom 23.10.1986 (2 WF 89/86) - DRsp Nr. 1996/17846
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 23.10.1986 - Aktenzeichen 2 WF 89/86
DRsp Nr. 1996/17846
Ist der sorgeberechtigte Elternteil (hier: die Mutter) aufgrund einer gerichtlichen Umgangsregelung verpflichtet, das (hier: 9 Jahre alte) Kind dem anderen Elternteil zu bestimmten Zeiten zu übergeben, so kann er sich gegenüber der Durchsetzung dieser Anordnung nicht darauf berufen, das Kind weigere sich, mit dem anderen Elternteil mitzugehen.Eine derartige Weigerung steht auch unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls der Durchsetzung des Umgangsrechts jedenfalls dann nicht entgegen, wenn seit der letzten sachlichen Prüfung der Umgangsregelung keine veränderten Umstände eingetreten sind.
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