OLG Zweibrücken - Urteil vom 23.04.1999 (2 UF 191/98) - DRsp Nr. 1999/11347
OLG Zweibrücken, Urteil vom 23.04.1999 - Aktenzeichen 2 UF 191/98
DRsp Nr. 1999/11347
»Wegen des drohenden endgültigen Anspruchsverlustes besteht auch dann eine zur Durchführung der Berufung berechtigende Beschwer, wenn der Kläger erstrebt, dass seine unbezifferte Klage auf Zugewinnausgleich als unzulässig statt als unbegründet abgewiesen wird. Eine derartige Klage kann auch in der Regel nicht in einen unbegründeten Feststellungsantrag umgedeutet werden. Der Kläger hat aber in einem solchen Fall auch dann die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen, wenn er mit seinem Berufungsantrag Erfolg hat.«
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