Parteistellung des Antragsgegners im einstweiligen Verfügungsverfahren
OLG Hamburg, Beschluss vom 01.11.2000 - Aktenzeichen 3 W 159/00
DRsp Nr. 2004/8573
Parteistellung des Antragsgegners im einstweiligen Verfügungsverfahren
»Auch nach Abschluss eines einseitigen Verfügungsverfahrens kann der Antragsgegner Kopien der Schriftsätze und der Entscheidungen verlangen, obwohl er erst nachträglich durch ein Versehen der Geschäftsstelle von dem Verfahren erfahren hat.«
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