Auf die Rechtsbeschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 28. September 2017 aufgehoben.
Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Recklinghausen vom 4. Juli 2017 aufgehoben.
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