Pfändbarkeit des Eigengeldes eines Strafgefangenen
BGH, Beschluß vom 16.07.2004 - Aktenzeichen IXa ZB 287/03
DRsp Nr. 2004/14223
Pfändbarkeit des Eigengeldes eines Strafgefangenen
»Der Anspruch eines Strafgefangenen auf Auszahlung seines Eigengeldes ist nach Maßgabe des § 51 Abs. 4 Satz 2 StVollzG pfändbar. Soweit das Eigengeld aus Arbeitsentgelt für eine zugewiesene Beschäftigung gebildet worden ist, finden die Pfändungsfreigrenzen des § 850cZPO und der Pfändungsschutz gemäß § 850k ZPO keine Anwendung.«
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.