1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Regensburg - Az. 6 Ca 273/15 - vom 29.04.2015 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Pfändbarkeit der Jahressonderzuwendung gemäß §
Der Kläger ist seit 01.10.1989 bei der Beklagten beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet der
"§ 20 Jahressonderzahlung
(1) Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.
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