Pfändbarkeit von Ansprüchen aus der Versorgung der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg
BGH, Beschluß vom 10.12.2004 - Aktenzeichen IXa ZB 152/04
DRsp Nr. 2005/181
Pfändbarkeit von Ansprüchen aus der Versorgung der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg
Ansprüche gegen das Versorgungswerk für Rechtsanwälte in Baden-Württemberg sind trotz ihrer Unabtretbarkeit grundsätzlich in den Grenzen von § 850cZPO pfändbar
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