Pfändbarkeit von Ansprücheng egen das Versorgungswerk für Rechtsanwälte
BGH, Beschluß vom 25.08.2004 - Aktenzeichen IXa ZB 271/03
DRsp Nr. 2004/16978
Pfändbarkeit von Ansprücheng egen das Versorgungswerk für Rechtsanwälte
»a) Die Unpfändbarkeit von landesgesetzlich begründeten Ansprüchen des öffentlichen Rechts folgt aus deren Unabtretbarkeit nur dann, wenn die Unpfändbarkeit mit dem verfassungsrechtlich geschützten Befriedigungsrecht der Gläubiger vereinbar ist.b) Hiernach sind Ansprüche gegen das Versorgungswerk für Rechtsanwälte in Baden-Württemberg trotz ihrer Unabtretbarkeit grundsätzlich in den Grenzen von § 850cZPO pfändbar.«
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