»Die Pfändung einer zuvor unter schriftlicher Anzeige an die Versicherung abgetretenen Lebensversicherung geht auch dann ins Leere, wenn später eine Rückabtretung erfolgt, soweit nicht ausdrücklich auch zukünftige Forderungen gepfändet worden sind.«
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.