Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird das Amtsgericht München - Grundbuchamt - angewiesen, gegen die in den Wohnungsgrundbüchern von Solln Bl. 17153 (Abt. III/ 6) und Bl. 17584 (Abt. III/4) am 3. Juni 2015 vorgenommene Eintragung einer verteilten Zwangssicherungshypothek von je 125.000 € zugunsten der Beteiligten zu 1 von Amts wegen einen Widerspruch einzutragen.
II.Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
III.Von einer Kostenerhebung im Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Die Kostenhaftung der Beteiligten zu 1 als Vollstreckungsschuldnerin entfällt; geleistete Kosten sind zurückzuerstatten.
I.
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