1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund (Kammern Neubrandenburg) vom 07.04.2021 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob Ansprüche aus einem zur Beendigung eines Kündigungsschutzverfahrens geschlossenen Prozessvergleich auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruhen.
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