Rechtsfolgen der Herausgabe einer Sache an den Gerichtsvollzieher
BGH, Urteil vom 20.11.1978 - Aktenzeichen VIII ZR 201/77
DRsp Nr. 1997/6788
Rechtsfolgen der Herausgabe einer Sache an den Gerichtsvollzieher
Mit der freiwilligen (oder nach einem Urteil gegen den Drittschuldner erzwungenen) Herausgabe der Sache an den Gerichtsvollzieher verwandelt sich das Pfandrecht am Anspruch auf Herausgabe oder Leistung ohne weiteres in ein Pfändungspfandrecht an dem Gegenstand. Einer erneuten Pfändung bedarf es nicht.
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