Rechtskraft eines der Vollstreckungsgegenklage stattgebenden Urteils
BGH, vom 23.05.1989 - Aktenzeichen IX ZR 57/88
DRsp Nr. 1996/13942
Rechtskraft eines der Vollstreckungsgegenklage stattgebenden Urteils
Bei einem der Vollstreckungsabwehrklage stattgebenden Urteil erwächst die Entscheidung über das Bestehen der gegen den titulierten Anspruch erhobenen Einwendung grundsätzlich nicht in Rechtskraft. Es wird lediglich die Vollstreckbarkeit des titulierten Anspruchs beseitigt.
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