BGH vom 23.05.1989
IX ZR 57/88
Normen:
ZPO § 767 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1990, 48

Rechtskraft eines der Vollstreckungsgegenklage stattgebenden Urteils

BGH, vom 23.05.1989 - Aktenzeichen IX ZR 57/88

DRsp Nr. 1996/13942

Rechtskraft eines der Vollstreckungsgegenklage stattgebenden Urteils

Bei einem der Vollstreckungsabwehrklage stattgebenden Urteil erwächst die Entscheidung über das Bestehen der gegen den titulierten Anspruch erhobenen Einwendung grundsätzlich nicht in Rechtskraft. Es wird lediglich die Vollstreckbarkeit des titulierten Anspruchs beseitigt.

Normenkette:

ZPO § 767 ;
Fundstellen
NJW-RR 1990, 48