BGH - Urteil vom 13.03.1981
V ZR 115/80
Normen:
ZPO § 261, § 325 ;
Fundstellen:
DRsp IV(415)141d
NJW 1981, 1517
WM 1981, 625
Vorinstanzen:
OLG Frankfurt/Main, vom 24.04.1980

Rechtskraftwirkung eines eine Herausgabeklage abweisenden Urteils

BGH, Urteil vom 13.03.1981 - Aktenzeichen V ZR 115/80

DRsp Nr. 1996/14415

Rechtskraftwirkung eines eine Herausgabeklage abweisenden Urteils

1. Nachfolge nur im Besitz ist zwar keine Rechtsnachfolge im eigentlichen Sinn. In § 325 Abs. 1 ZPO umfaßt dieser Begriff jedoch auch die Nachfolge im Eigenbesitz an der streitbefangenen Sache. 2. Erhebt der Kläger zwei identische Klagen gleichzeitig, so sind beide unzulässig. Ergehen über dieselbe Sache zwei Urteile, geht das frühere dem späteren wegen der Rechtskraftwirkung vor.

Normenkette:

ZPO § 261, § 325 ;

Tatbestand: