OLG Naumburg - Beschluss vom 01.03.2004
2 U 28/03
Normen:
ZPO § 91 ; ZPO § 99 Abs. 1 ; ZPO § 99 Abs. 2 ; ZPO § 93 ; ZPO § 700 ;
Fundstellen:
OLGReport-Naumburg 2004, 395
Vorinstanzen:
LG Halle, vom 14.02.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 454/02

Rechtsmittel gegen Kostenurteil nach auf Kostenpunkt beschränktem Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid

OLG Naumburg, Beschluss vom 01.03.2004 - Aktenzeichen 2 U 28/03

DRsp Nr. 2004/11902

Rechtsmittel gegen Kostenurteil nach auf Kostenpunkt beschränktem Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid

»Wird über die Hauptsache durch Vollstreckungsbescheid und über die Kosten nach einem auf den Kostenpunkt beschränkten Einspruch durch kontradiktorisches Urteil entschieden, ist dieses gemäß § 99 Abs. 1 ZPO zwar nicht mit der Berufung, aber in entsprechender Anwendung des § 99 Abs. 2 ZPO mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar; § 93 ZPO ist entsprechend anwendbar.«

Normenkette:

ZPO § 91 ; ZPO § 99 Abs. 1 ; ZPO § 99 Abs. 2 ; ZPO § 93 ; ZPO § 700 ;

Entscheidungsgründe:

A.

Die Klägerin nimmt die Beklagte aus einer selbstschuldnerischen Bürgschaft in Anspruch, die diese zur Sicherung der Ansprüche der Klägerin aus einem mit dem Ehemann der Beklagten geschlossenen Finanzierungskreditvertrag übernommen hat. Die Parteien streiten in dem Beschwerdeverfahren nur noch darüber, wer die Kosten des Mahnverfahrens zu tragen hat.