LG Arnsberg, vom 17.01.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 6 T 669/98
AG Werl, - Vorinstanzaktenzeichen 8 M 1102/98
Rechtsschutzbedürfnis für die Erinnerung gegen den Kostenansatz des Gerichtsvollziehers nach endgültiger Erledigung des Vollstreckungsverfahrens
OLG Hamm, Beschluss vom 29.06.2000 - Aktenzeichen 28 W 24/00
DRsp Nr. 2007/11240
Rechtsschutzbedürfnis für die Erinnerung gegen den Kostenansatz des Gerichtsvollziehers nach endgültiger Erledigung des Vollstreckungsverfahrens
»Die Erklärung der Gläubigerin, sie sei wegen ihrer Forderungen befriedigt und gebe die gepfändeten Sachen frei, lässt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Erinnerung gegen den Kostenansatz des Gerichtsvollziehers im Vollstreckungsverfahren nicht entfallen.«
Normenkette:
ZPO § 766 Abs. 2 ;
Gründe:
A.
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