LG Köln, vom 03.06.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 151/00
AG Köln, vom 24.05.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 204 II 236/99
Rechtsschutzinteresse für die Klauselerinnerung
OLG Köln, Beschluß vom 15.11.2002 - Aktenzeichen 16 Wx 178/02
DRsp Nr. 2003/4132
Rechtsschutzinteresse für die Klauselerinnerung
Für die Klauselerinnerung fehlt das Rechtsschutzinteresse, wenn der Gläubiger den unzulässigerweise mit einer Klausel versehenen Titel an das Vollstreckungsgericht mit der Bitte um Aufhebung der bereits eingeleiteten Vollstreckungsmaßnahmen zurückgegeben und dem Schuldner schriftlich erklärt hat, auf eine Zwangsvollstreckung aus dieser vollstreckbaren Ausfertigung zu verzichten.
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