Rückforderung gekündigten Anlagenkapitals durch den Konkursverwalter einer Beteiligungsgesellschaft
OLG Hamm, Urteil vom 04.04.2000 - Aktenzeichen 27 U 154/99
DRsp Nr. 2000/6520
Rückforderung gekündigten Anlagenkapitals durch den Konkursverwalter einer Beteiligungsgesellschaft
»Der Konkursverwalter über das Vermögen einer auf Beteiligung von Anlegern gerichteten Aktiengesellschaft hat aus § 237HGB a.F. keinen Zahlungsanspruch gegen einen sog. "stillen Gesellschafter" dieser AG auf Rückgewähr des infolge vorzeitiger Vertragsauflösung im wesentlichen zurückerhaltenen Anlagekapitals, wenn es sich bei der Einlage entgegen der Begriffswahl in Wirklichkeit um ein Darlehn gehandelt hat.«
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