Schadensersatz - Kostenerstattung für Unterbringung in Pflegeheim - Vorteilsausgleich - Aufwendungsersparnis für Wohnungskosten - tatsächlicher Wert der Heimwohnung
OLG Hamm, Urteil vom 08.05.2001 - Aktenzeichen 27 U 16/01
DRsp Nr. 2001/13043
Schadensersatz - Kostenerstattung für Unterbringung in Pflegeheim - Vorteilsausgleich - Aufwendungsersparnis für Wohnungskosten - tatsächlicher Wert der Heimwohnung
»Bei Schadensersatzleistung durch Erstattung der Kosten für dauernde Unterbringung in einem Pflegeheim ist im Wege der Vorteilsausgleichung eine Aufwendungsersparnis für Wohnungskosten nur in Höhe des tatsächlichen Wertes der durch das Heim bereit gestellten Wohnungsgelegenheit in Abzug zu bringen und keine (höheren) hypothetischen Wohnungskosten, die dem Geschädigten bei einer durchschnittlichen Lebensführung ohne das schädigende Ereignis entstanden wären.«
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