Schadensersatz nach Zwangsvollstreckung aus einem später aufgehobenen Titel
BGH, Urteil vom 25.10.1977 - Aktenzeichen VI ZR 166/75
DRsp Nr. 1996/14682
Schadensersatz nach Zwangsvollstreckung aus einem später aufgehobenen Titel
Für die Abgrenzung der Haftung nach § 717 Abs. 2 und 3ZPO kommt es maßgeblich darauf an, zu welchem Zeitpunkt die Ursache für den Schaden, der durch die erzwungene Leistung des vorläufig vollstreckbar verurteilten Schuldners entstanden ist, gesetzt wurde.
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