Die Klägerin ist ein in Großbritannien ansässiges Unternehmen, das sich damit befaßt, die Fälligkeit der bei Patenten jährlich zu entrichtenden Gebühren für die Patentinhaber zu überwachen, den Patentinhabern die Fälligkeit und Höhe der Gebühren mitzuteilen und die Gebühren im Auftrag der Patentinhaber an das Patentamt zu bezahlen. Nach dem vom beklagten Patentanwalt gegen ein deutsches Unternehmen erwirkten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. März 1987 (
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