Der Kläger begehrt von dem beklagten Rechtsanwalt Schadensersatz wegen eines gegen ihn zu Unrecht eingeleiteten Offenbarungsverfahrens.
Eine von dem Beklagten vertretene Prozesspartei hatte Ende 1974 gegen den unterlegenen Kläger des jetzigen Rechtsstreits einen Kostentitel über 318,00 DM erlangt.
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