Auf die Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 01.09.2015 abgeändert.
Der Streitwert wird auf bis zu 6.000 € festgesetzt.
Die Beschwerde hat Erfolg.
Der Streitwert beträgt mindestens 5.295,14 €, höchstens 6.000 €.
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