BGH, Beschluß vom 10.12.2004 - Aktenzeichen IXa ZB 163/04
DRsp Nr. 2005/993
Streitwert im Zwangsversteigerungsverfahren
Verfolgt der Schuldner im Zwangsversteigerungsverfahren das Ziel, die Zuschlagserteilung wegen des nach seiner Ansicht zu geringen Meistgebotes zu verhindern, so bestimmt sich der Beschwerdewert gem.§ 54 Abs. 2GKG grundsätzlich nach dem Wert des Gebots ohne Zinsen, für das der Zuschlag erteilt worden ist, mit Einschluss des bestehen gebliebenen Rechts.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.