SchlHOLG - Beschluß vom 23.01.1997
2 W 96/96
Normen:
BGB §§ 1191 ff. § 398, 135, 136 ; ZPO § 857 ;
Vorinstanzen:
LG Lübeck, - Vorinstanzaktenzeichen 7 T 59/96

Umfang der Abtretung einer Sicherungsgrundschuld bei Ablösung des zugrunde liegenden Darlehens

SchlHOLG, Beschluß vom 23.01.1997 - Aktenzeichen 2 W 96/96

DRsp Nr. 1997/6473

Umfang der Abtretung einer Sicherungsgrundschuld bei Ablösung des zugrunde liegenden Darlehens

1. Wird eine Sicherungsgrundschuld bei Ablösung des zugrunde liegenden Darlehens durch Dritte an diese abgetreten, liegt in den entsprechenden Absprachen zwischen Darlehensgeberin, Grundeigentümer/Schuldner und Dritten in der Regel auch die stillschweigende Abtretung des Rückgewähranspruchs des Grundeigentümers an die Dritten.2. Der Grundschuldgläubiger wird durch die Pfändung des Rückgewähranspruchs beim Grundeigentümer nicht an der Verwertung der Grundschuld durch Abtretung gehindert.

Normenkette:

BGB §§ 1191 ff. § 398, 135, 136 ; ZPO § 857 ;

Gründe: