Unwirksamkeit der Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung
OLG Braunschweig, Urteil vom 23.03.2000 - Aktenzeichen 2 U 133/99
DRsp Nr. 2000/8577
Unwirksamkeit der Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung
Die Unwirksamkeit der Unterwerfungsklausel unter die sofortige Zwangsvollstreckung kann nicht im Wege der Vollstreckungsgegenklage, sondern nur im Wege der Erinnerung geltend gemacht werden.
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