Unwirksamkeit eines nach Grundbucheintragung des Zwangsversteigerungsvermerks bestellten Altenteilsrechts
OLG Hamm, Urteil vom 05.12.2000 - Aktenzeichen 19 U 88/99
DRsp Nr. 2003/16355
Unwirksamkeit eines nach Grundbucheintragung des Zwangsversteigerungsvermerks bestellten Altenteilsrechts
Ein Altenteilsrecht, das erst nach der Eintragung des Zwangsversteigerungsvermerks ins Grundbuch bestellt wird, ist gegenüber dem die Zwangsversteigerung betreibenden Gläubiger unwirksam und erlischt mit dem Zuschlag.
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