LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 03.08.2021
8 Sa 16/21
Normen:
BGB § 287; BGB § 362; BGB § 619a; ZPO § 97;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 24.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 131/20

Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG nach Beendigung des ArbeitsverhältnissesFreistellungserklärung des Arbeitgebers bei Gewährung von UrlaubKeine Entbehrlichkeit der Freistellungserklärung wegen ProkuraSchadensersatz wegen Nichtherausgabe von Passwörtern

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.08.2021 - Aktenzeichen 8 Sa 16/21

DRsp Nr. 2022/48

Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Freistellungserklärung des Arbeitgebers bei Gewährung von Urlaub Keine Entbehrlichkeit der Freistellungserklärung wegen Prokura Schadensersatz wegen Nichtherausgabe von Passwörtern

1. Zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs bedarf es einer einseitigen empfangsbedürftigen Freistellungserklärung des Arbeitgebers, wobei dieser die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen hat. 2. Die Freistellungserklärung an sich ist nur als solche geeignet, wenn der Arbeitnehmer den Freistellungswillen erkennen kann. 3. Es besteht kein Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitnehmer wegen Nichtherausgabe von Passwörtern nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, da der Arbeitgeber weder eine Pflichtverletzung noch einen Schaden hat nachweisen können.

Tenor

1.

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 24.11.2020, Az. 4 Ca 131/20, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 287; BGB § 362; BGB § 619a; ZPO § 97;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Berufungsverfahren noch um Urlaubsabgeltungsansprüche des Klägers sowie um einen Schadensersatzanspruch der Beklagten.

1. 2.