Die Klägerin nimmt als ehemalige Mieterin die Beklagte als ehemalige Vermieterin auf Rückzahlung von 6.072,92 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.01.2004 mit der Behauptung in Anspruch, sie habe versehentlich den Mietzins von März bis Oktober 2003 weiter gezahlt.
Das Amtsgericht Osnabrück hat am 10.06.2004 antragsgemäß einen Mahnbescheid und am 16.02.2005 einen Vollstreckungsbescheid erlassen. Mit Schriftsatz ihres Verteidigers vom 04.03.2005 legte die Beklagte gegen den am 18.02.2005 zugestellten Vollstreckungsbescheid Einspruch ein.
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