Dem Schuldner wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Fristen zur Einlegung und zur Begründung der Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Erfurt vom 18. November 2021 -
Auf die Rechtsbeschwerde des Schuldners wird der vorgenannte Beschluss mit Ausnahme der darin enthaltenen Prozesskostenhilfeentscheidung aufgehoben.
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