Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen Rechtsstreit um die Verwendung einer Internet-Domain-Adresse.
I. Die Beschwerdeführerin betätigte sich auf dem Gebiet der EDV- und Online-Dienstleistungen. Sie ließ für sich bei der Vergabestelle für Internetadressen DENIC e.G. mehrere Tausend Domain-Namen registrieren, darunter seit April 1997 auch "ad-acta.de". Eine eigene Homepage unter dieser Adresse hatte die Beschwerdeführerin bis zum Beginn des Ausgangsverfahrens im Jahr 2000 nicht geschaltet. Nach ihrer Darstellung sollten sämtliche Domains in einen - jedenfalls damals noch im Aufbau befindlichen - "Internet-Führer" einfließen.
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