I. Dem vorliegenden Ordnungsmittelverfahren ist ein einstweiliges Verfügungsverfahren vorausgegangen, das die jetzige Antragsgegnerin zu 2) als Antragstellerin eingeleitet hatte und das darauf gerichtet war, vier verschiedenen Antragsgegnern, darunter der jetzigen Antragsgegnerin zu 1) und den beiden jetzigen Antragstellern als Antragsgegner zu 3) und 4) Verstöße gegen das
"1. die Antragstellerin und die Antragsgegner zu 1), 2), 3) und 4) verpflichten sich, es zu unterlassen, im Kreisgebiet von I. Mietwagen bereitzuhalten und/oder mit diesen Beförderungsaufträge auszuführen, wenn diese nicht an ihrem jeweiligen Betriebssitz oder in ihrer Wohnung eingegangen sind.
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