I. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dresden vom 2. Juni 2020 wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
III. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.087,29 EUR festgesetzt.
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